Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gem. § 95 AußStrG

Wenn sich Eltern von minderjährigen Kindern einvernehmlich scheiden lassen wollen, müssen sie eine Beratung in Anspruch nehmen, damit sie sich über die spezifischen, aus der Scheidung sich ergebenden Bedürfnisse ihrer Kinder informieren können. Ohne ein diesbezügliche Beratungsbestätigung ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich.
Die Beratung kostet € 60 und dauert ca. 1,5 Stunden.

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